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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19.OVG (https://dejure.org/2019,35081)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19.OVG (https://dejure.org/2019,35081)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG (https://dejure.org/2019,35081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 S 1-3 RuStAG, § 4 Abs 1 Nr 2 Alt 1 WaffG 2002, § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 2 WaffG 2002
    Waffenbesitz; Mitglied der Reichsbürgerbewegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenstatus; "Reichsbürger"-Spektrum; Reichsbürgerbewegung; Sklavenstatus; Distanzierung; Freiheitsrechte; Großherzogtum; innere Einstellung; Königreich; Staatsangehörigkeitsausweis; Staatsangehörigkeitserwerb; Staatsbürgerschaftsausweis; unzuverlässig; ...

  • rechtsportal.de

    Klage auf Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts einer Person aus dem "Reichsbürger"-Spektrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erlaubniswiderruf: Keine Waffen für Reichsbürger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen "Reichsbürger"-Verhaltens rechtmäßig - "Reichsbürgertypisches" Verhalten lässt auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit schließen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 689
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Eine andere Sichtweise würde Schutzlücken aufreißen, die sachlich nicht erklärlich wären und dem Regelungszweck des Gesetzes widersprächen, Risiken des Waffenbesitzes auf ein Mindestmaß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 7 ff.; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 24; jeweils zur Mitgliedschaft in einer Rockergruppierung).

    Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzunehmende Prognose der absoluten Unzuverlässigkeit ist bezogen auf die Person, deren Zuverlässigkeit zur Prüfung steht, eine Verhaltensprognose erforderlich, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17) an diese keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und in waffenrechtlicher Hinsicht unbescholten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 10 und 12).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Aus dem von dem Kläger genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - (juris) folgt nichts hiervon Abweichendes.

    Die Ausführungen in diesem Urteil, dass selbst innerhalb der Regelunzuverlässigkeitstatbestände zwischen § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG und § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG kein Ausschlussverhältnis besteht, bestätigen vielmehr die bisherige Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Annahme von Ausschlusswirkungen mit dem Waffengesetz nicht zu vereinbarende Schutzlücken hervorrufen würde (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Eine andere Sichtweise würde Schutzlücken aufreißen, die sachlich nicht erklärlich wären und dem Regelungszweck des Gesetzes widersprächen, Risiken des Waffenbesitzes auf ein Mindestmaß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 7 ff.; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 24; jeweils zur Mitgliedschaft in einer Rockergruppierung).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17 -, juris, Rn. 26).

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17 -, juris, Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 20 B 1624/17

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    34 Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer negiert und damit die geltende Rechtsordnung offensiv ablehnt und/oder ignoriert, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 - juris, Rn. 17).

    Nach dieser Ansicht sichert allein dieser Ausweis dem Ausweisinhaber die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger zu (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    34 Wer der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer negiert und damit die geltende Rechtsordnung offensiv ablehnt und/oder ignoriert, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 - juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Der Kläger ist zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 1. Juni 2018 (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 = juris, Rn. 33, und 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris, Rn. 35) - als waffenrechtlich absolut unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen.
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Der Kläger ist zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 1. Juni 2018 (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 = juris, Rn. 33, und 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris, Rn. 35) - als waffenrechtlich absolut unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 339/17

    Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Wird im Rahmen der anzustellenden Prognose von einem gezeigten Verhalten als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen geschlossen, muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko der missbräuchlichen Verwendung von Waffen hingenommen werden (OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
    Voraussetzung hierfür wären äußerlich feststellbare Umstände, die es als wahrscheinlich erscheinen ließen, dass der Kläger seine innere Einstellung verändert hat (vgl. für den Bereich des Ausweisungsrechts: BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11/18 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung;

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2018 - 4 MB 61/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Nach der auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthaltenen Definition (www.verfassungsschutz.de) sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren (diese Definition zugrunde legend auch BVerwG, Beschluss vom 20.12.2019 - BVerwG 2 WDB 5, 19 -, juris Rn. 11 sowie Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 33; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 15; in diesem Sinne der Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer bzw. der Negierung der Existenz der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung auch OVG NRW, Beschluss vom 22.3.2017 - 3d B 296/17.O -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 4, 12; Urteil vom 20.4.2012 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 93; Hess. VGH, Beschluss vom 20.6.2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 33f.; Bay. VGH, Beschluss vom 22.7.2020 - 24 ZB 20.418 -, juris Rn. 9).

    für eine Zugehörigkeit des Betreffenden zur "Reichsbürgerbewegung" bzw. dafür spricht, dass sich der Betreffende zumindest die Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" inhaltlich zu eigen gemacht hat und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negiert ( BVerwG, Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 31 bis 43; OVG NRW, Beschluss vom 22.3.2017 - 3d B 296/17.O -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 20.6.2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 7f.; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 21.3.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, Rn. 4 bis 7, 36, 38, 45).

    Die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises durch "Reichsbürger" beruht darauf, dass in der "Reichsbürgerszene" die Behauptung kursiert, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 sei unverändert gültig und daher müsse man, um der Staatenlosigkeit zu entgehen, nach den damaligen Gesetzen einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 36).

    Eine einheitliche "Reichsbürgerbewegung" gibt es zwar - wie ausgeführt - nicht; vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum (hierauf hinweisend auch BVerwG, Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7/21 -, juris Rn. 33), das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, sogenannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris 110).

    Kleinster gemeinsamer Nenner und gleichsam weltanschauliche Klammer dieses Spektrums ist indes die Leugnung der völkerrechtlichen Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und die Nichtanerkennung ihrer Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2019 - BVerwG 2 WDB 5, 19 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Urteil vom 20.4.2021- 3 LD 1/20 -, juris 110).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Nach der auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthaltenen Definition (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder unter: "Was sind 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter'?") sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren (diese Definition zugrunde legend auch BVerwG, Beschluss vom 20.12.2019 - BVerwG 2 WDB 5, 19 -, juris Rn. 11; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 15; in diesem Sinne der Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer bzw. der Negierung der Existenz der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung auch OVG NRW, Beschluss vom 22.3.2017 - 3d B 296/17.O -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 4, 12; Hess. VGH, Beschluss vom 20.6.2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 33f.; Bay. VGH, Beschluss vom 22.7.2020 - 24 ZB 20.418 -, juris Rn. 9).

    für eine Zugehörigkeit des Betreffenden zur "Reichsbürgerbewegung" bzw. dafür spricht, dass sich der Betreffende zumindest die Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" inhaltlich zu eigen gemacht hat und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negiert (OVG NRW, Beschluss vom 22.3.2017, a. a. O., Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 20.6.2018, a. a. O., Rn. 7f.; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 21.3.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019, a. a. O., Rn. 4 bis 7, 36, 38, 45).

    Die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises durch "Reichsbürger" beruht darauf, dass in der "Reichsbürgerszene" die Behauptung kursiert, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 sei unverändert gültig und daher müsse man, um der Staatenlosigkeit zu entgehen, nach den damaligen Gesetzen einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019, a. a. O., Rn. 36).

    Eine einheitliche "Reichsbürgerbewegung" gibt es zwar nicht; vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, sogenannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019, a. a. O., Rn. 35).

    Kleinster gemeinsamer Nenner und gleichsam weltanschauliche Klammer dieses Spektrums ist indes die Leugnung der völkerrechtlichen Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und die Nichtanerkennung ihrer Rechtsordnung (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2019, a. a. O., Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019, a. a. O., Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 22.7.2020, a. a. O., Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Wer, wie der Kläger, dieser Ideologie in der Sache folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer verneint und damit die geltende Rechtsordnung, insbesondere die Verbindlichkeit ordnungsgemäß zustande gekommener Gesetze und die Legitimität ihres Vollzugs durch die hierzu berufenen staatlichen Stellen in Frage stellt, gibt - auch als Einzelperson - Anlass zu der Befürchtung, dass er aus den von ihm angeführten Gründen auch die die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistenden Vorschriften nicht strikt befolgen wird (vgl. die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit: OVG RH.-Pf., Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, NVwZ-RR 2019, 415, juris Rn. 16; HessVGH, Beschl. v. 20.06.2018 - 4 B 1090/18 -, juris; OVG Berlin-Brb., Beschl. v. 21.03.2019 - 11 S 16.19-, juris; BayVGH, Beschl. v. 02.06.2020 - 24 ZB 18.2502 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, juris; zur luftsicherheitsrechtlichen Unzuverlässigkeit VG Regensburg, Beschl. v. 30.01.2020 - RN 8 S 20.42 -, juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 06.06.2018 - 6 L 1452/18 -, juris).

    Hinzukommt, dass der Kläger in den von ihm beglaubigten Schriftstücken - wiederum der Ideologie der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter folgend - seinen Namen als "lebende Person" - in Abgrenzung zur Schreibweise der vermeintlich "vorgeschalteten" juristischen Person ("Strohmann": "A... K... ...") - konsequent in Kleinbuchstaben ("a... : k...") schrieb, was nur verständlich wird, wenn er im Zuge der "Empfehlungen" auf den Internetseiten auch der in Anknüpfung an das römische Recht ("Capitis deminutio maxima") vertretenen Verschwörungstheorie folgte (vgl. ausführlich dazu Caspar/Neubauer, LKV 2012, 529, 534; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.10.2019, a.a.O., Rn. 37).

    Eines solchen Begriffs wird sich indes niemand spontan bedienen, der die Ideologie der "Reichsbürger" bzw. "Selbstverwalter" nicht verinnerlicht hat (vgl. dazu auch BayVGH, Beschl. v. 25.04.2018 - 21 CS 17.2459 -, juris Rn. 24 m. N.; Beschl. v. 02.06.2020 - 24 ZB 18.2502 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 26.06.2019 - 20 B 822/18 -, juris Rn. 49; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.10.2019, a.a.O., Rn. 36, 47).

    Auch von einer glaubhaften (inhaltlichen) Distanzierung von seinen schriftlichen Äußerungen kann aufgrund seiner Einlassungen keine Rede sein (vgl. Beschl. v. 30.09.2020 - 24 ZB 19.1931 -, juris Rn. 14 u. Beschl. v. 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096 -, juris 14), zumal dies eine Einsicht in die Unrichtigkeit der von ihm aufgestellten Thesen voraussetzte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.10.2019, a.a.O., juris Rn. 52).

  • VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20

    Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf

    Hierdurch steht zu befürchten, dass er den ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a-c WaffG nicht beachten würde (vgl. zur Unzuverlässigkeit nach dieser Norm wegen Nähe zur Reichsbürgerideologie OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 33 f.; VGH München, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 -, juris Rn. 17).

    Es entspricht daher einer nicht unüblichen Praxis, dass Reichsbürger Staatsangehörigkeitsausweise nach dem damaligen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) beantragen und die Feststellung begehren, dass sie Bürger bspw. des Königreich Preußens sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 36; Bundesamt für Verfassungsschutz, "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" - Handlungsempfehlungen für den Behördenalltag, 2023; ders., "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" - Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker, 2018, S. 6, 16 f.).

    Daneben typisch für Szeneangehörige ist das Setzen des Namens in Sperrschrift und der Postleitzahl in eckige Klammern (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 28. Mai 2019, - B 1 K 17.334 -, Rn. 32; vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 37).

    Nicht nur handelt es sich um eine für Reichsbürger typische Schutzbehauptung (vgl. zur Verteidigung mit dem Hinweis auf Ausfüllanleitungen aus dem Internet etwa BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 40 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 -, juris Rn. 31; OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 46; VGH München, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 24 ZB 20.309 - juris Rn. 14; VG Freiburg, Urteil vom 17. Juli 2019 - 6 K 4503/18; VG Mainz, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris Rn. 9; VG München, Urteil vom 13. März 2019 - M 7 K 17.1330 -, juris Rn. 36).

    Nachdem der Kläger im Antrag aus dem Jahr 2019 Gedanken der Reichsbürgerideologie in diesen übernommen hat und sich von diesen Gedanken seitdem nicht distanziert hat, stellt sich das neue, diesem widersprechenden Bekenntnis als bloßes Lippenbekenntnis dar (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 52).

    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage" (VG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2020 - 5 K 2499/19.F -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 52).

    Vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, so genannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht." (OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 35; vgl auch Heller/Soschinka/Rabe WaffR, 5. Kap. Rn. 771a; Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 29a f.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2021 - 11 LA 69/21

    Anhörung; Bestimmtheit; Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913;

    Mit dieser vom Senat als zutreffend bewerteten Argumentation des Verwaltungsgerichts, die im Übrigen in vergleichbaren Fällen auch von anderen Obergerichten vertreten wird (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 34, wonach bei sog. Reichsbürgern bzw. dieser Ideologie nahestehenden Personen die Befürchtung besteht, dass sämtliche in § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG angeführte Tatbestände erfüllt sind), hat sich der Kläger im Zulassungsverfahren nicht näher auseinandergesetzt, so dass diesbezüglich auch für den Senat keine Veranlassung zu einer weitergehenden Erörterung besteht.

    Davon ausgehend fehlt Personen, die der sog. Reichsbürgerszene zuzuordnen sind, grundsätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17 -, a.a.O., juris, Rn. 8 ff.; Senatsbeschl. v. 1.12.2017 - 11 ME 424/17 -, V.n.b.; Senatsbeschl. v. 5.6.2019 - 11 LA 114/19 -, V.n.b.; Thüringisches OVG, Beschl. v. 28.1.2021 - 3 EO 316/20 -, juris, Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.5.2021 - 24 ZB 20.594 -, juris, Rn. 3; derselbe, Urt. v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 -, juris, Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 33 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.9.2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 17; Hessischer VGH, Beschl. v. 20.6.2018 - 4 B 1090/18 -, juris, Rn. 5; VG Gera, Urt. v. 16.2.2021 - 4 K 962/20 Ge -, juris, Rn. 34; VG Leipzig, Beschl. v. 20.1.2021 - 3 L 889/20 -, juris, Rn. 39 f.; jeweils m.w.N.).

    Wer erklärtermaßen bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften nicht als für sich verbindlich anerkennt und sich deshalb nicht verpflichtet sieht, die darin enthaltenen, dem Schutz der Allgemeinheit dienenden Regelungen zu beachten, gibt Anlass zu der Besorgnis, dass er die geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.9.2017 - 20 B 339/17 -, juris, Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 14; derselbe, Beschl. v. 29.12.2020 - 24 ZB 20.1876 -, juris, Rn. 17; OVG Thüringen, Beschl. v. 28.1.2021 - 3 EO 316/20 -, juris, Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 34).

  • VG Mainz, 05.11.2020 - 1 K 1038/19

    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse;

    Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzunehmende Prognose der absoluten Unzuverlässigkeit ist bezogen auf die Person, deren Zuverlässigkeit zur Prüfung steht, eine Verhaltensprognose erforderlich, an welche keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 31 ).

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 a.a.O., juris Rn. 31).

    Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu ( OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 32 ).

    Vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, sogenannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 35 ).

    Nach dieser Ansicht sichert allein dieser Ausweis dem Ausweisinhaber die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger zu (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 25 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 36 ).

    Letztlich kann dahinstehen, ob insofern bereits die Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises mit "szenetypischen" Angaben wie vorliegend ohne Hinzutreten weiterer Umstände ausreicht, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausgehen zu können (die Antragstellung lassen etwa ausreichen: OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 24, 28 ff.; BayVGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris; VG München, Urteil vom 4. März 2020 - M 7 K 18.2530 -, juris Rn. 30; VG Augsburg, Beschluss vom 7. September 2017 - Au 4 S 17.1196 -, juris Rn. 24 f.; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris).

    44 Voraussetzung für eine glaubhafte persönliche Distanzierung sind äußerlich feststellbare Umstände, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 52 ; VG München, Urteil vom 4. März 2020 - M 7 K 18.2530 -, juris Rn. 34; jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11/18 -, juris Rn. 12 für das Ausweisungsrecht).

  • VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Nach der auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthaltenen Definition (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder unter: "Was sind 'Reichsbürger' und 'Selbstverwalter'?") sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren (diese Definition zugrunde legend auch BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - BVerwG 2 WDB 5, 19 -, juris Rn. 11; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 15; in diesem Sinne der Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer bzw. der Negierung der Existenz der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung auch OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2017 - 3d B 296/17.O -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 4, 12; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 33f.; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 24 ZB 20.418 -, juris Rn. 9).
  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

    Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 32).

    17 Vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG wird insbesondere bei Personen ausgegangen, die den sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, n.v.; Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19.OVG -, juris, Rn. 34; Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 814 , Rn. 17 ff.; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 17; OVG Nds., Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).

    Vielmehr existiert ein heterogenes Spektrum, das von unterschiedlich motivierten Einzelpersonen über Kleinst- und Pseudogruppierungen, einer unüberschaubaren Zahl von Internetpräsenzen, sogenannten Hilfsgemeinschaften für "Justizopfer", bis hin zu sektenartigen, esoterisch geprägten Organisationen mit vergleichsweise geringer Mitgliederzahl reicht (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 35 ).

    Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).

    Voraussetzung für eine nachvollziehbar vorgetragene und damit plausible persönliche Abkehr sind äußerlich feststellbare Umstände, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 52 ; VG München, Urteil vom 4. März 2020 - M 7 K 18.2530 -, juris, Rn. 34; jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11/18 -, juris, Rn. 12 für das Ausweisungsrecht).

  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, NVwZ 2007, 1201; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris).

    Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 29.12.2023 - 4 K 2585/23

    Atomrecht: Unzuverlässigkeit bei einem reichsbürgertypischen Verhalten

    So geht die Rechtsprechung bei Personen, die "reichsbürgerszenetypische" Verhaltensweisen an den Tag legen, davon aus, dass es diesen an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehlt (ThürOVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 02.06.2020 - 24 ZB 18.2502 -, juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris; OVG Berlin-Brb., Beschluss vom 21.03.2019 - 11 S 16.19-, juris; SächsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 20.06.2018 - 4 B 1090/18 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, juris Rn. 28).

    Vielmehr handelt es sich hierbei um eine für Reichsbürger typische Schutzbehauptung (vgl. zur Verteidigung mit dem Hinweis auf Ausfüllanleitungen aus dem Internet etwa BVerwG, Urteile vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 40 f. und vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 -, juris Rn. 31; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 46; BayVGH, Beschluss vom 10.05.2021 - 24 ZB 20.309 -, juris Rn. 14; VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2023 - 3 A 812/20 SN -, juris Rn. 36; VG Mainz, Urteil vom 05.11.2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris Rn. 9; VG München, Urteil vom 13.03.2019 - M 7 K 17.1330 -, juris Rn. 36).

    18/13283 S. 1; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.10.2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 37; BayVGH, Beschluss vom 28.10.2020 - 24 ZB 19.1078 -, juris Rn. 9; VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2023 -3 A 812/20 SN -, juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines

  • VG Berlin, 26.02.2024 - 31 K 18.22
  • VG Freiburg, 26.08.2020 - 4 K 2703/20

    Regelungsumfang der Ungültigkeitserklärung und Einziehung einer Jagdwaffe

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 8 ZB 20.2786

    Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit als

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins;

  • VG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 5 K 2499/19

    Abkehr vom Auftreten als "Reichsbürger"

  • VG Greifswald, 07.11.2019 - 6 A 1597/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

  • VG Berlin, 25.10.2021 - 1 K 180.19

    Widerruf von zwei Waffenbesitzkarten und Versagung der Erteilung eines

  • VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20

    Widerruf waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlicher Erblaubnisse bei Verstößen

  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 19.1363

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • VG Köln, 08.11.2021 - 20 K 2742/18
  • OVG Sachsen, 25.11.2022 - 6 A 33/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf von Waffenbesitzkarten;

  • OLG Naumburg, 08.04.2020 - 2 Wx 41/19

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch eine

  • VG Köln, 08.11.2021 - 20 K 2869/18
  • VG Berlin, 16.11.2020 - 1 K 354.19
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